Man hat sich irgendwann für ein Gewinnspiel angemeldet – oder gleich für mehrere. Inzwischen kommen die Mails regelmäßig, der Preis interessiert nicht mehr, und man fragt sich: Wie kommt man da eigentlich wieder raus?
Die Frage klingt einfach. Die Antwort ist es meistens auch – aber es gibt ein paar Unterschiede, die man kennen sollte.
Gewinnspiel oder Dauerteilnahme – was ist der Unterschied
Bei den meisten Gewinnspielen ist die Teilnahme einmalig. Man füllt ein Formular aus, nimmt an einer Verlosung teil, fertig. Hier gibt es nichts zu kündigen – die Teilnahme ist abgeschlossen, sobald das Gewinnspiel endet.
Anders sieht es bei Dauerteilnahmen aus. Manche Plattformen bieten Abonnements an, bei denen man gegen eine monatliche Gebühr regelmäßig an Verlosungen teilnimmt. Das ist ein laufender Vertrag – und der muss aktiv gekündigt werden.
In Foren taucht das regelmäßig auf. Leute berichten, dass sie sich für ein „kostenloses Gewinnspiel“ angemeldet haben – und erst auf der Kreditkartenabrechnung merken, dass monatlich ein Betrag abgebucht wird. Das ist eine der häufigsten Fallen im Gewinnspiel-Bereich.
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Einmalige Teilnahme – was hier wirklich geht
Bei einer einmaligen Teilnahme gibt es rechtlich nichts zu kündigen. Die Teilnahme selbst ist kein Vertrag im klassischen Sinne.
Was man aber kann: die erteilten Einwilligungen widerrufen. Also die Zustimmung zum Newsletter, zur Datenweitergabe oder zu Werbemails. Diese Einwilligungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden.
Der Weg ist derselbe wie bei der Spam-Abmeldung: Abmeldelink im Footer der Mail nutzen, oder eine kurze E-Mail mit dem Wort „Widerruf“ und Verweis auf die DSGVO an den Veranstalter schicken.
Dauerteilnahme kündigen – so geht es richtig
Wer ein kostenpflichtiges Gewinnspiel-Abo abgeschlossen hat, muss die Kündigung schriftlich einreichen. Per E-Mail reicht meistens – wichtig ist, dass man einen Nachweis hat.
Eine kleine Checkliste für die Kündigung:
- Vertragsbedingungen prüfen: Gibt es eine Kündigungsfrist?
- Kündigung schriftlich per E-Mail an den Veranstalter schicken
- Datum und Kündigungsgrund kurz festhalten
- Bestätigung der Kündigung abwarten
- Kontoauszug prüfen, ob die Abbuchungen tatsächlich gestoppt wurden
Wer keine Bestätigung bekommt, sollte nachhaken. Und wer trotz Kündigung weiter abgebucht wird, kann die Zahlung über die Bank rückbuchen lassen und den Vorfall bei der Verbraucherzentrale melden.
Was tun bei versteckten Abo-Fallen
Das ist leider kein Randphänomen. Manche Gewinnspiel-Seiten sind so gestaltet, dass die kostenpflichtige Dauerteilnahme beim Anmelden nicht klar erkennbar ist. Das ist eine Grauzone – manchmal illegal, manchmal rechtlich gerade noch zulässig.
Wer merkt, dass er in so eine Falle getappt ist, hat in vielen Fällen ein Widerrufsrecht. Verträge, die online abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden – ohne Angabe von Gründen. Das gilt auch hier.
Nach Ablauf der 14 Tage wird es komplizierter. Dann hilft meistens nur noch die Verbraucherzentrale oder im schlimmsten Fall ein Anwalt.
Was im Alltag wirklich hilft
Der beste Schutz vor ungewollten Dauerteilnahmen ist ein kurzer Blick auf die Teilnahmebedingungen vor der Anmeldung – besonders auf den Abschnitt zu Kosten und Laufzeit. Wer seine Gewinnspiel-Accounts in Bitwarden verwaltet, hat außerdem einen schnellen Überblick, bei welchen Plattformen er überhaupt registriert ist – und kann gezielt prüfen, ob irgendwo ein aktives Abo läuft.
Kurzfazit
Einmalige Gewinnspiel-Teilnahmen lassen sich nicht kündigen – aber erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Dauerteilnahmen sind echte Verträge und müssen schriftlich gekündigt werden. Wer innerhalb von 14 Tagen merkt, dass er ein ungewolltes Abo abgeschlossen hat, kann vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Häufige Fragen
Kann ich eine Gewinnspiel-Teilnahme rückgängig machen? Eine einmalige Teilnahme an einer Verlosung lässt sich nicht rückgängig machen – sie ist abgeschlossen. Was man rückgängig machen kann, sind die erteilten Einwilligungen zur Datenweitergabe oder Werbung. Die können jederzeit widerrufen werden.
Was tun, wenn ich nicht weiß, ob ich ein Abo abgeschlossen habe? Kontoauszug der letzten drei Monate prüfen und nach unbekannten Abbuchungen suchen. Wer eine verdächtige Position findet, kann beim Anbieter direkt nachfragen – oder die Zahlung über die Bank als nicht autorisiert melden.
Gilt das 14-tägige Widerrufsrecht auch bei Gewinnspiel-Abos? Ja, bei Verträgen die online abgeschlossen werden gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt auch für Gewinnspiel-Abonnements – sofern der Veranstalter in der EU ansässig ist.
Was tun, wenn der Veranstalter auf die Kündigung nicht reagiert? Zunächst schriftlich nachhaken und auf die Kündigungsbestätigung bestehen. Kommt keine Reaktion, hilft die Verbraucherzentrale weiter – sie bietet kostenlose Erstberatung und kann in vielen Fällen direkt vermitteln.

Daniel Berger beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Online-Gewinnspielen, digitalen Aktionen und Verbraucherthemen rund um seriöse Teilnahmebedingungen, Datenschutz und typische Gewinnspiel-Fallen. Auf GewinnspielBob analysiert er Gewinnspielportale, erklärt Abläufe verständlich und zeigt, worauf Teilnehmer wirklich achten sollten.