Daten nach dem Gewinnspiel löschen – Dein Recht nach DSGVO

Das Gewinnspiel ist längst vorbei. Der Preis wurde vergeben, die Aktion ist beendet. Aber irgendwo in einer Datenbank stehen noch immer Name, Adresse und E-Mail-Adresse – und werden vielleicht gerade für den nächsten Werbeversand verwendet.

Wer das nicht möchte, hat in Deutschland ein klar geregeltes Recht dagegen. Es heißt Recht auf Löschung – und es funktioniert, wenn man es richtig anwendet.

Was nach einem Gewinnspiel mit den Daten passiert

Gewinnspiel-Veranstalter erheben bei der Teilnahme personenbezogene Daten. Name, E-Mail-Adresse, manchmal Telefonnummer oder Postadresse. Diese Daten dürfen nach DSGVO nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden – also für die Durchführung des Gewinnspiels.

In der Praxis sieht das manchmal anders aus. Wer bei der Anmeldung unbewusst in die Datenweitergabe an Partner eingewilligt hat, dessen Daten wandern weiter. Und selbst ohne explizite Weitergabe: Viele Veranstalter nutzen die Adressen nach Ablauf des Gewinnspiels für eigene Werbemaßnahmen.

Das dürfen sie nur, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Die kann jederzeit widerrufen werden.

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Das Recht auf Löschung – wie es funktioniert

Die DSGVO gibt jedem das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Das gilt auch für Gewinnspiel-Teilnahmen. Der Veranstalter ist verpflichtet, der Anfrage nachzukommen – in den meisten Fällen innerhalb von einem Monat.

Der Weg ist einfach: Eine kurze E-Mail an den Veranstalter, in der man die Löschung der eigenen Daten verlangt. Kein juristisches Fachwissen nötig, kein langer Brief. Ein paar Sätze reichen.

Eine kleine Checkliste für die Löschungsanfrage:

  • Vollständiger Name und verwendete E-Mail-Adresse angeben
  • Konkret auf das Gewinnspiel und den Zeitraum der Teilnahme hinweisen
  • Löschung aller gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen
  • Auf Art. 17 DSGVO verweisen – das ist das formelle Recht auf Löschung
  • Antwort und Bestätigung abwarten

Wer keine Antwort bekommt, kann nach einem Monat nachhaken. Bleibt auch das ohne Reaktion, kann man sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

Wann eine Löschung nicht sofort möglich ist

Es gibt Ausnahmen. Wenn das Gewinnspiel gerade erst beendet wurde und der Gewinner noch nicht kontaktiert wurde, müssen die Daten noch gespeichert bleiben – zumindest bis zur Abwicklung.

Außerdem gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von drei Jahren für Gewinnansprüche. Das bedeutet: Ein Veranstalter darf die Daten eines möglichen Gewinners drei Jahre lang aufbewahren, um sich gegen spätere Ansprüche abzusichern. Nach Ablauf dieser Frist entfällt auch dieser Grund.

In der Praxis betrifft das aber nur einen kleinen Teil der Teilnehmer. Wer eindeutig nicht gewonnen hat und das Gewinnspiel abgeschlossen ist, hat in den meisten Fällen sofort Anspruch auf Löschung.

Was mit Einwilligungen zur Datenweitergabe passiert

Wer bei der Anmeldung in die Weitergabe an Partnerunternehmen eingewilligt hat, muss diese Einwilligung separat widerrufen. Die Löschungsanfrage beim Veranstalter betrifft nur dessen eigene Datenbank.

Für Partnerunternehmen gilt dasselbe Recht – aber man muss sie einzeln kontaktieren. Das ist mühsam, besonders wenn man nicht weiß, an wen die Daten weitergegeben wurden. In diesem Fall hilft zunächst eine Auskunftsanfrage beim ursprünglichen Veranstalter: Er muss auf Nachfrage mitteilen, an wen die Daten weitergegeben wurden.

Was im Alltag wirklich hilft

Wer von Anfang an eine separate E-Mail-Adresse für Gewinnspiele nutzt, hat das Datenproblem größtenteils schon gelöst. Die Hauptadresse bleibt sauber, und was mit der Gewinnspiel-Adresse passiert, ist überschaubar. Bitwarden hilft dabei, den Überblick über alle Gewinnspiel-Accounts zu behalten – so weiß man im Zweifelsfall sofort, bei welchen Plattformen man registriert ist und wo eine Löschungsanfrage sinnvoll wäre.

Kurzfazit

Nach einem Gewinnspiel haben Teilnehmer das Recht, ihre Daten löschen zu lassen. Eine kurze E-Mail mit Verweis auf Art. 17 DSGVO reicht dafür aus. Der Veranstalter hat einen Monat Zeit zu antworten. Wer zusätzlich in die Datenweitergabe an Partner eingewilligt hat, muss diese Einwilligung separat widerrufen – pro Unternehmen einzeln.

Häufige Fragen

Wie formuliere ich eine Löschungsanfrage? Kurz und direkt reicht. Zum Beispiel: „Ich verlange gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung aller meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit meiner Teilnahme an [Name des Gewinnspiels] im [Monat/Jahr]. Bitte bestätigen Sie die Löschung.“ Mehr braucht es nicht.

Was passiert, wenn der Veranstalter nicht antwortet? Nach einem Monat ohne Reaktion kann man die zuständige Datenschutzbehörde einschalten. In Deutschland ist das die Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat. Eine Beschwerde dort ist kostenlos.

Kann ich auch Auskunft verlangen, welche Daten gespeichert sind? Ja. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO erlaubt es, eine vollständige Übersicht der gespeicherten Daten anzufordern. Das ist sinnvoll, bevor man eine Löschungsanfrage stellt – so weiß man genau, was gelöscht werden soll.

Gilt das Recht auf Löschung auch für ältere Teilnahmen? Ja. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für Löschungsanfragen. Auch für Teilnahmen, die Jahre zurückliegen, kann man die Löschung verlangen – solange der Veranstalter noch existiert und die Daten noch gespeichert sind.

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